Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung der Ferienunterkunft zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Vermieters.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung der Ferienunterkunft zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Vermieters.
Die Ferienunterkunft inklusive Inventar und die zum Haus gehörenden Einrichtungen sind vom Gast pfleglich zu behandeln. Die Reinigung der Ferienunterkunft ist während der Mietzeit vom Gast selbst vorzunehmen. Der Gast hat außerdem darauf zu achten, dass beim Verlassen der Wohnung die Fenster geschlossen, die Lichter ausgeschaltet sind.
Die Nutzung der Ferienunterkunft ist den bei der Buchung angegebenen Gästen vorbehalten. Sollten die Ferienunterkunft mehr Personen als vereinbart nutzen, ist für diese
Ein gesondertes Entgelt in Höhe von 50,00 Euro pro Person und Nacht zu zahlen.
Eine Untervermietung an Dritte ist nicht erlaubt.
Während des Aufenthaltes gilt die dem Gast zur Kenntnisnahme zugesendete Hausordnung. Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf eine anteilige Rückzahlung oder eine Entschädigung besteht nicht.
Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienunterkunft und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden Preise des Vermieters zu zahlen.
Es wird eine Anzahlung von 20 Prozent des Reisepreises innerhalb 14 Tagen fällig, der Restbetrag ist bis spätestens 10 Tage vor Anreise zu zahlen.
Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis binnen 2 Tagen zu überweisen.
Der Gast hat kein kostenfreies Rücktrittsrecht. Bei einem Rücktritt ist der Gast verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der folgenden Aufstellung:
Rücktritt bis:
45 Tage vor Mietbeginn 20 Prozent des Mietpreises
44 – 33 Tage vor Mietbeginn 50 Prozent des Mietpreises
32 Tage vor Mietbeginn 100 Prozent des Mietpreises abzüglich der ersparten Aufwendungen
Ein Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.
Der Vermieter kann die gebuchte Leistung ohne Angabe von Gründen bis 60 Tage vor Anreise stornieren. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Gast dann in voller Höhe zurückerstattet. Auch eine spätere Aufhebung des Vertrags ist im Falle von höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände, die den gebuchten Aufenthalt unmöglich machen, zulässig. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des Mietpreises. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Eine Haftung für Reise- und Hotelkosten ist ebenfalls ausgeschlossen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen. Auch für den Verlust von Gegenständen oder Diebstahl im Haus oder auf dem Grundstück wird vom Vermieter keine Haftung übernommen.
Für vom Gast verursachte Schäden, die mutwillig oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, haftet der Gast. Auch die An- und Abreise erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung des Gastes. Zudem wird beim Verlust der Schlüssel für die Ferienunterkunft eine Gebühr in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
Die Mitnahme von Haustieren in die Unterkunft ist nur nach vorheriger Bestätigung gestattet. Die Art und Rasse des Tieres ist vorab mitzuteilen.
Es wird eine Pauschale von 50,00 € pro Tier erhoben.
Der Vermieter stellt kostenfrei einen drahtlosen Zugang zum Internet. Der Mieter ist für seine Aktivitäten im Internet selbst verantwortlich. Für die Leistung des Netzwerkes wird keine Haftung übernommen.
Aus sicherheitstechnischen Aspekten ist das Laden von Elektroautos an der Hausinstallation verboten.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach der Kenntnisnahme unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzungen möglichst nahekommen, welche die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.